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Beitrag zur aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

veröffentlicht am 29. September 2022 | Neuigkeiten


Aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 29.09.2022 und dem angepassten Infektionsschutzgesetz gilt in allen Praxen die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2 Maske. Diese Regelung hat bis einschließlich 07.04.2023 Gültigkeit.

Wir bitte Sie um die Einhaltung folgender zusätzlicher Maßnahmen:

  • Wenn möglich bringen Sie bitte keine zusätzlichen Begleitpersonen zu Ihrem Termin mit.
  • Halten Sie innerhalb der Praxis mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Patienten und zum Praxispersonal. Insbesondere das Praxispersonal wird den Sicherheitsabstand nur im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung unterschreiten.
  • Halten Sie die gebotene Nies-Etikette ein, d. h. niesen Sie in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge, halten Sie Abstand zu anderen Personen, drehen Sie sich von anderen Personen weg, waschen Sie sich im Anschluss die Hände.

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Massnahmen-Ueberblick-LS-2023-02-03.pdf