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Praxis für Kinder- und Jugendmedizin Bornaische Straße

!! ACHTUNG !!
Geänderte Sprechzeiten August/September 2026

           Tag                               Änderung         ggf. Vertretungspraxis
Do., 15.10.26 Akutsprechstunde

10.00 – 12.00 Uhr

/
Do., 22.10.26 Nachmittagssprechstunde von 14.00 – 15.00 Uhr, anschließend geschlossen.
Do., 29.10.2026-Fr., 30.10.2026 Praxis geschlossen MedVZ am UKL

Liebigstraße 20–22

Haus 7.1, Gartengeschoss

04103 Leipzig (Akutsprechstunde siehe Website)

Mo., 02.11.26 Nachmittagssprechstunde entfällt

Praxis ab 12.00 Uhr geschlossen

/
Fr., 06.11.26 Praxis geschlossen tagesaktuell auf Anrufbeantworter abhören
Do., 19.11.26 –

Fr., 20.11.26

Praxis geschlossen • Dr. Kunze, Schenkendorfstr. 32    jeweils von 8.00-9.00 Uhr

 

• Dr. Grunewald, Gletschersteinstr.67

(Akutsprechstunde siehe Website)

Do., 26.11.26 Akutsprechstunde 10.00 – 12.00 Uhr tagesaktuell auf Anrufbeantworter abhören

 

Fr., 04.12.2026 Praxis geschlossen folgt
Do., 10.12.2026 – Fr., 11.12.2026 Praxis geschlossen
  • Dr. Kunze, Schenkendorfstr.32 jeweils von 8.00-9.00 Uhr
Do., 17.12.2026 Akutsprechstunde 10:00 – 12:00 Uhr /
Mo., 21.12.2026 – Fr., 25.12.2026 Praxis geschlossen
  • 21.12. + 22.12.25 Praxis Dr. Hauenherm, Zwickauer Str. 134

(Akutsprechstunde siehe Website)

 

  • 23.12.26 Dr. Grunewald, Gletschersteinstr.67

(Akutsprechstunde siehe Website)

********************

*** Info Grippeimpfungen ***

Für einen schnelleren Ablauf bieten wir Ihnen wieder eine offene Sprechstunde ausschließlich für Grippeimpfungen an.

Freitag, den 13.11.26 und Freitag, den 27.11.26.

Jeweils von 14.00 – 17.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass in dieser zusätzlichen Sprechstunde keine weiteren Anliegen besprochen werden können und auch keine anderen Impfungen durchgeführt werden.

Dafür können Sie sich gern bei uns per E-Mail melden und für einen Termin anfragen.

Unser Team

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Claudia Beck

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Neurodermitistrainerin gemäß AGNES e.V.
Manuelle Therapie

Platzhalter Portrait

Elisabeth Braun (Elternzeit)

Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

Sprechzeiten

Frau Beck
Mo.08:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr Di.08:00–12:00 Uhr Mi.10:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr Do.08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:00 Uhr Fr.08:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Frau Braun (Elternzeit)
Mo.08:00–12:00 Uhr Di.08:00–13:00 Uhr Mi.10:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr Do.keine Sprechstunde Fr.08:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Akutsprechstunde
Mo.08:00–09:30 Uhr Di.08:00–11:00 Uhr Mi.10:00–12:00 Uhr Do.08:00–11:00 Uhr Fr.08:00–09:30 Uhr und nach Vereinbarung

Wir bitten um telefonische Anmeldung.
Akutanmeldungen jeweils bis 30 min vor Ende der Akutsprechstunde.

Leistungsspektrum

  • hausärztliche Grundversorgung
  • Entwicklungsdiagnostik, Impfungen
  • Akutversorgung
  • Lungenfunktionstest
  • Pricktest (Allergietest)
  • Sonographie der Säuglingshüfte
  • Amblyopiescreening (kommend)
  • Schulungen für Neurodermitispatienten: innen
  • Manuelle Therapie

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

  • Duplikat Impfausweis
  • Duplikat Vorsorgeheft
  • Kurze Bescheinigung, Gesundschreibung
  • Lungenfunktionstest nicht indiziert
  • Impfung außerhalb der STIKO ohne Beratung
  • Impfung außerhalb STIKO mit Beratung
  • Tauglichkeiten

Informationen für unsere Patienten

Wir bitten um telefonische Anmeldung (Tel. 03413389219).

Akutanmeldungen jeweils bis 30 min vor Ende der Akutsprechstunde.

Zu allen Terminen bitte die Chipkarte oder etwaige Versicherungsnachweise mitbringen. Sonst erfolgt eine Privatrechnung.

Für den ersten Impftermin:

  • Impfaufklärung mit Unterschrift beider Eltern/Sorgeberechtigten

Für alle weiteren Impfungen

  • Impfausweis
  • Früherkennungsuntersuchung von U2–U6
  • Vorsorgeheft
  • ggf. Unterlage (Decke; Handtuch; Mullwindel;…)
  • Wickeltasche

Früherkennungsuntersuchung von U7–U9

  • Vorsorgeheft

Hinweise zur Verordnung von Ergotherapie in unserer Praxis

Wir haben vollstes Verständnis für den Förderwunsch von Eltern, die ihren Kindern optimale Chancen im Leben ermöglichen möchten. Wir sind auch den pädagogischen Fachkräften dankbar, die ihr Kind täglich beobachten und Ihnen Rückmeldungen bei Auffälligkeiten geben.

Ergotherapie darf aber zulasten der gesetzlichen Krankenkassen nur dann verordnet werden, wenn eine ärztlich festgestellte Erkrankung oder Entwicklungsstörung vorliegt, die die Handlungsfähigkeit des Kindes im Alltag erheblich beeinträchtigt und alle Fördermöglichkeiten im Alltag ausgeschöpft sind. Die Grundlage für die Verordnung bilden die Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog.

Eine Verordnung kommt beispielsweise infrage bei Kindern mit:

  • Stark ausgeprägten Entwicklungsstörungen (z. B. schwere Feinmotorikstörung oder Entwicklungsdyspraxie)
  • Neurologischen Erkrankungen, beispielsweise nach Hirnschädigungen, bei Zerebralparese oder neuromuskulären Erkrankungen
  • Genetischen Syndromen oder angeborenen Fehlbildungen, wenn diese die Alltagsfähigkeiten beeinträchtigen
  • Entwicklungsstörungen mit deutlichen Einschränkungen der Wahrnehmung, Handlungsplanung oder Selbstversorgung
  • Psychischen Erkrankungen, beispielsweise Autismus-Spektrum-Störungen, schwere emotionale Störungen oder andere psychische Erkrankungen, wenn hierdurch die Teilhabe im Alltag wesentlich eingeschränkt ist
  • Schweren Aufmerksamkeits- und Verhaltensstörungen, sofern neben der Diagnose eine relevante Einschränkung der alltagspraktischen Fähigkeiten besteht und Ergotherapie als medizinisch notwendige Behandlung indiziert ist.

 

Allein folgende Situationen begründen in der Regel keinen Anspruch auf eine Heilmittelverordnung:

  • allgemeine Konzentrationsprobleme Wahrnehmungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten (werden von den Krankenkassen nicht als Diagnose anerkannt)
  • isolierte Lernstörungen (LRS, Dyskalkulie)
  • schulische Leistungsprobleme
  • Wunsch nach Förderung ohne medizinische Diagnose
  • Erwerb einer Zweitsprache (z.B. Deutsch als Zweitsprache)

 

Die Überprüfung, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung oder Störung vorliegt, obliegt der Kinderärztin/dem Kinderarzt. In den meisten Fällen benötigen wir vor der Erstverordnung einer Ergotherapie eine aussagekräftige Eingangsdiagnostik, das heißt, wir überweisen sie zu einem Kinder- und Jugendpsychiater, in die Frühförderstelle, zum Pädaudiologen oder dem SPZ. Erst danach sind wir berechtigt, die gewünschten Rezepte auszustellen. Für alle Verordnungen ohne Nachweis einer bereits erfolgten Diagnostik ist ein Erstgespräch notwendig.

 

Folgeverordnungen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass über jede Folgeverordnung ärztlich entschieden werden muss. Dafür benötigen wir immer einen aussagekräftigen Befundbericht und ggf. auch einen Kontrolltermin.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen geholfen haben. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Wir bitten Sie alle Heilmittelverordnungen ausschließlich per E-Mail unter kinderheilkunde3@medvz-leipzig.de anzufordern.

 

Quellen:

http//:www.g-ba.de/downloads/17-98-3064/HeilM-RL_2024-05-16_Heilmittelkatalog.pdf

Heilmittel-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss

Infoflyer

Überblick Leistungsspektrum
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Fr1da Studie zur Früherkennung von Typ- 1- Diabetes bei Kinder

Liebe Patienten, liebe Eltern,

unsere Praxis nimmt an der Fr1da-Studie, zur Früherkennung von Typ-1-Diabetes bei Kinder von 1,7 - 10 Jahren, teil. Wenn Sie daran interessiert sind, empfehlen wir Ihnen den PDF- Flyer mit allen Informationen zur Studie.

Flyer Fr1da

Sprechen Sie uns gerne bei Ihrem nächsten Termin dazu an.

 

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